A. Aufgrund des jeweiligen Beschwerdevorbringens sowie des Inhalts der jeweils angefochtenen Bescheide ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis vom 17. März 1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen die Beschwerdeführerin jeweils als bestellte verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 (Abs. 2) VStG für die Einhaltung von Dienstnehmerschutzbestimmungen der B-AG betreffend die Filiale im Standort G mehrerer Übertretungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §23 Abs3;AAV §31 Abs2 litp;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0073
Rechtssatz: Es kann weder von einem äußerst geringen Unrechtsgehalt der Tat (hier: Übertretung des § 23 Abs 3 AAV) noch von einem minimalen Verschulden des Beschuldigten ausgeg... mehr lesen...