Entscheidungen zu § 22 Abs. 10 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/3/11 92/18/0498

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als rechtswirksam im Sinne des § 9 Abs. 2 und 4 VStG bestellter verantwortlich Beauftragter der X-AG mit Sitz in W zu verantworten, daß am 2. Oktober 1991 in einer örtlich bezeichneten Filiale in W 1.) das motorisch betriebene Schiebetor nicht durch wiederkehrende Prüfungen mindestens einmal jährlich auf dessen ordnungsgemäßen Zustand geprü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.03.1993

RS Vwgh 1993/3/11 92/18/0498

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §100;AAV §22 Abs10;AAV §22;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 22 Abs 10 AAV bezieht sich nur auf "Tore", sodaß die Behörde, will sie dem Arbeitgeber eine Verletzung dieser arbeitnehmerschutzrechtlichen
Norm: anlasten, feststellen muß, ob sachverhaltsbezogen von einem "Tor" gesprochen werden kann. Der Unterscheidung zwischen "Türen" und "Toren" kommt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1993

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