Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1996/9/3 95/04/0145

Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk, hat der Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. Februar 1994 eine näher bezeichnete Betriebsanlage "gemäß § 74 GewO 1973" genehmigt. Diese Genehmigung wurde unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen erteilt. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung, mit der sie die Abänderung des Bescheides dahingehend beantragte, daß die Auflagen Nr. 70, 74 und 76 ersatzlos zu entfallen hätten. Mit Bescheid vom 24. Novem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.09.1996

RS Vwgh 1996/9/3 95/04/0145

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §21 Abs1;AAV §24 Abs1;AAV §25 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zugang und Abgang zu einer, wenn auch durch Betriebseinrichtungen abgegrenzten Fläche (hier zu einem Arbeitsbereich hinter einer Theke stellt einen Verkehrsweg dar, dient er doch dem betriebsüblichen Verkehr von Personen zwischen einem abgegrenzten Arbeitsplatz und den übrigen Verkeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1996

RS Vwgh 1996/9/3 95/04/0145

Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §21 Abs1;BauO Wr §60 Abs1 lita impl;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zugang zu einem bzw von einem (engeren) Arbeitsbereich - innerhalb eines Betriebsrau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1996

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