Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (der belangten Behörde) vom 15. November 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 16 Abs. 2 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß - wie durch Messungen am 16. August 1989 in näher bezeichneten Teilen des Betriebes der Gesellschaft festgestellt... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §16 Abs2;ASchG 1972 §24;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
Rechtssatz: Die AAV wurde auf Grund des § 24 ASchG erlassen und enthält somit Bestimmungen, deren Verletzung gem § 31 Abs 2 lit p ASchG Verwaltungsübertretungen darstellen und nach dieser Gesetzesstelle zu bestrafen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190001.X01 ... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 23. April 1987 legte die Bezirkshauptmannschaft dem Mitbeteiligten zur Last, er habe es als Arbeitgeber unterlassen, dafür zu sorgen, daß in seinem Kunststoffverarbeitungsbetrieb in M an den einzelnen Laminierarbeitsplätzen in der Polyesterhalle die entstehenden, gesundheitsschädlichen Monostyroldämpfe nicht möglichst an der Entstehungsstelle abgesaugt würden, weil anstatt des maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentrationswertes (MAK-Wertes) für Monostyrol ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §16 Abs2;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem Tatbestand des § 16 Abs 2 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung ist entscheidend, ob an den verschiedenen Arbeitsplätzen, die nach der vorliegenden Fallgestaltung die Entstehungsquelle der Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe bilden, eine wirksame Absaugungsvorrichtung e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbrach vom 18. Jänner 1991 wurde der Mitbeteiligte wegen der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 AAV bestraft, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft am 11. Juli 1989 unterlassen habe, "durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, daß im Schotterwerk N am ständigen Arbeitsplatz im Bereich des Vorbrechers, die "Maximale Arbeitsplatzkonzentration" für... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §11;AAV §16 Abs2;AAV §16;AAV §17;AAV §18;AAV §20 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Aufgrund der im zweiten Satz des § 20 Abs 2 AAV erfolgten Verknüpfung dieser Bestimmung mit § 11 und den §§ 16 bis 18 AAV ergibt sich das Gebot an den Arbeitgeber, bei Arbeiten an Arbeitsstellen im Freien, bei denen sich die Entwicklung von - ua - Schwebs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §16 Abs2;AAV §20 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Behauptung des Bf, dass er AKTENKUNDIGERWEISE eine hiefür autorisierte Firma mit der Errichtung und Instandhaltung geeigneter Einrichtungen iSd § 16 AAV betraut habe und darauf habe vertrauen können, dass sie auftragsgemäß den gesetzlichen Bestimmungen als verantwortlich... mehr lesen...