Norm: MSchG §34MSchG idF der MarkenrechtsNov 1999 §37
Rechtssatz: Die Löschung einer Marke kann nur von der Nichtigkeitsabteilung angeordnet werden. In die Entscheidungsbefugnis des Gerichts kann nur die Entscheidung über den wettbewerbsrechtlichen Anspruch auf Einwilligung des Markeninhabers in die Löschung seiner Marke fallen. Entscheidungstexte 4 Ob 263/01g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: KO §7MSchG §37MSchG §42 Abs1PatG §112 ff
Rechtssatz: Unterbrechung eines Löschungsverfahrens nach § 22 MSchG durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beklagten. Veröff: PBl 1968,83 = ÖBl 1968,58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1967:RS0105404 Dokumentnummer JJR_19671129_OPM0002_0000OM00001_6700000_001 mehr lesen...
Norm: JN §19 ffMSchG §37 ffPatG §76PatG §112 ff
Rechtssatz: Die gesetzlichen Bestimmungen über das Markenlöschungsverfahren kennen keine Ablehnung einzelner Mitglieder des erkennenden Senates oder des Senates in seiner Gesamtheit. Rechtsausführungen der Nichtigkeitsabteilung in einem Zwischenerkenntnis können nur meritorisch bekämpft, nicht als Ausschließungsgrund geltend gemacht werden. Veröff: PBl 1963,13 = ÖBl 1963,3 ... mehr lesen...