Entscheidungen zu § 2a Abs. 5 MSchG

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TE UVS Steiermark 2004/11/24 30.15-34/2004

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin in ihrer Funktion als handelsrechtliche Geschäftsführerin der H H-BgesmbH mit dem Sitz in G A zur Last gelegt, sie habe anlässlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates Graz am 25.07.2002 dem Arbeitsinspektionsorgan auf Verlangen keine Unterlagen über die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren nach § 4 ASchG zur Einsichtnahme vorgelegt und 2.) Unterlagen über die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren laut dem § 2a MSch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.11.2004

RS UVS Steiermark 2004/11/24 30.15-34/2004

Rechtssatz: Die unterlassene Vorlage mehrerer gemäß § 8 Abs 1 ArbIG verlangter Unterlagen ist nicht kumulativ strafbar, auch wenn es sich um Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sowohl nach § 4 und 5 ASchG, als auch nach § 2a Abs 5 MSchG handelt. Dies folgt aus der Tatsache, dass sich § 8 Abs 1 ArbIG auf alle Unterlagen bezieht, die mit dem Arbeitnehmerschutz in Zusammenhang stehen; damit erfasst er auch Unterlagen nach § 2a Abs 5 MSchG, für die keine gesonderte Vorlagepflicht vorge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.11.2004

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