Entscheidungen zu § 15 Abs. 2 MSchG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0050

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2;MSchG 1979 §15 Abs2;
Rechtssatz: Bei Beimessung der Abfertigung haben Zeiten eines Karenzurlaubes aus Anlass der Mutterschaft grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Eine davon abweichende Vereinbarung auf Grund eines Kollektivvertrages bedarf der Parteienbehauptung im Verwaltungsverfahren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

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