Entscheidungen zu § 11 Abs. 5 KJBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1977/2/8 4Ob135/76

Norm: BAG §17 Abs5KJBG §11 Abs5KJBG §11 Abs7
Rechtssatz: Unter den Begriff "Unterrichtszeit" nach § 17 Abs 5 BAG bzw § 11 Abs 6 Satz 2, § 11 Abs 7 KJBG fällt schon nach der eigentümlichen Bedeutung dieses Wortes im gewöhnlichen Sprachgebrauch (§ 6 ABGB) nur die Zeit des eigentlichen Unterrichts, also jener Zeitraum, innerhalb dessen der Unterricht tatsächlich erteilt wird. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1977

RS OGH 1967/1/19 4Ob98/66

Norm: KJBG §11 Abs5
Rechtssatz: Unter der "Unterrichtszeit" im Sinn des § 11 Abs 5 KJBG ist die für die Teilnahme am Schulbesuch erforderliche Zeit - allerdings mit Ausnahme der Wegzeiten - zu verstehen, somit nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeit der zwischen den einzelnen aufeinanderfolgenden Unterrichtsstunden eingeschalteten kurzen Pausen. Entscheidungstexte 4 Ob 9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.01.1967

Entscheidungen 1-2 von 2

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