Norm: GlBG §17 Abs1 Z2KJBG §1
Rechtssatz: Die sich aus § 1 KJBG ergebende unterschiedliche Überstundenentlohnung für Lehrlinge vor und nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist sachlich begründet und stellt daher keine Diskriminierung auf Grund des Alters (§ 17 Abs 1 Z 2 GlBG) dar. Entscheidungstexte 9 ObA 76/07b Entscheidungstext OGH 07.02.2008 9 ObA 76/07b ... mehr lesen...