Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark; er ist rechtskundig i. S. des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1992 stellte das Landesinvalidenamt für Steiermark gemäß § 2 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung des BGBl. Nr. 285/1990 (BEinstG), fest, daß der Beschwerdeführer nicht mehr zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gehöre. Der nach dem BEinstG au... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §2 Abs2 litc;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §6 Abs2 litg;
Rechtssatz: Bereits die Bezeichnung des Gesetzes als BEinstG läßt erkennen, daß Zweck des Gesetzes in erster Linie die EINSTELLUNG von begünstigten Behinderten in ein Beschäftigungsverhältnis und damit jedenfalls nicht primär deren selbständige Erwerbstätigkeit ist. Diesem Zweck widerspricht es... mehr lesen...