Entscheidungen zu § artikel2zu22a Abs. 10 BEinstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/26 98/12/0021

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Finanzamt für bestimmte Wiener Gemeindebezirke, bei dem er als Betriebsprüfer tätig ist. Mitte April wurde der Beschwerdeführer zur Zentralbehindertenvertrauensperson (ZBVP) für die Bediensteten der Finanzverwaltung aller Dienststellen im Ressortbereich der belangten Behörde gewählt. Bereits mit Schreiben vom 12. Juli 1996 stellte der Beschwerdeführer bei der bela... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1999

RS Vwgh 1999/5/26 98/12/0021

Index: 63/07 Personalvertretung68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §22a Abs10;BEinstG §22b;PVG 1967 §25; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/12/0022
Rechtssatz: Aus § 22b BEinstG iVm § 22a Abs 10 BEinstG ergibt sich, dass für die Behindertenvertrauenspersonen einschließlich der Zentralbehindertenvertrauensperson jene Bestimmungen gelten, die d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1999

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