Norm: ArbVG §120BEinstG §22a Abs10
Rechtssatz: Die Behindertenvertrauensperson im Sinne des § 22 a Abs 10 BEinstG ist ebenfalls vom Sonderrechtsschutz der §§ 120 ff ArbVG umfaßt. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 168/89 Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 ObA 168/89 9 ObA 45/04i Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 ObA 45/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die allein entscheidende Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers mit allen Rechten und Pflichten auf die Erstbeklagte übergegangen ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zu bemerken, daß es entgegen den Ausführungen der Revisionswerberin ständiger Judikatur und überwiegender Leh... mehr lesen...