Entscheidungen zu § artikel2zu22a BEinstG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1996/8/29 7Ra265/96h

Norm: BEinstG §22aArbVG §§120ff.
Rechtssatz: §22a des Behinderteneinstellungsgesetzes sieht vor, dass, wenn in einem Betrieb dauernd mindestens fünf begünstigte Behinderte beschäftigt sind, Behindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertreter zu wählen sind. Auf die persönlichen Rechte und Pflichten der Behindertenvertrauenspersonen sind die Bestimmungen des vierten Hauptstückes des zweiten Teiles des Arbeitsverfassungsgesetzes sinngemäß anzu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1996

TE OGH 1996/8/29 7Ra265/96h

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Entscheidung | OGH | 29.08.1996

Entscheidungen 1-2 von 2

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