Entscheidungen zu § artikel2zu19a BEinstG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1991/12/11 G272/91, G323/91, G324/91, G343/91

Entscheidungsgründe: I. §8 des seit der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 als BehinderteneinstellungsG (BEinstG) zu bezeichnenden ehemaligen InvalideneinstellungsG 1969, BGBl. Nr. 22/1970, legt in Abs1 für begünstigte Behinderte eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen fest und bestimmt sodann in Abs2: "(2) Die Kündigung eines begünstigten Behinderten darf von einem Dienstgeber erst dann ausgesprochen werden, wenn der Behindertenausschuß (§12) nach Anhörung des Betriebsrates oder... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 11.12.1991

RS Vfgh 1991/12/11 G272/91, G323/91, G324/91, G343/91

Index: 68 Invalideneinstellung, sonstiges Sozialrecht68/01 Invalideneinstellung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs3 erster SatzMRK Art6 Abs1 / TribunalMRK Art6 Abs1 / civil rightsBEinstG §8 Abs2BEinstG §12BEinstG §19a
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit des §8 Abs2 BEinstG infolge Betrauung einer Verwaltungsbehörde (des Behindertenausschusses) mit der Entscheidung über ein civil right (Zustimmung zur Kündigung des Arbei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.12.1991

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