Entscheidungen zu § artikel2zu16 Abs. 1 BEinstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/8 95/08/0336

Mit Bescheid vom 29. Dezember 1994 schrieb das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Wien, Niederösterreich, Burgenland der Beschwerdeführerin für das Kalenderjahr 1990 eine Ausgleichstaxe gemäß § 9 BEinStG in der Höhe von S 451.980,-- vor. In ihrer Berufung gegen diesen Bescheid machte die Beschwerdeführerin geltend, sie sei gemäß § 16 Abs. 5 BEinStG von der alljährlichen Vorlage der Verzeichnisse gemäß § 16 Abs. 2 BEinStG befreit. Gemäß § 9 Abs. 3 BEinStG könne ihr die Au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.09.1998

RS Vwgh 1998/9/8 95/08/0336

Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §16 Abs1;BEinstG §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Dienstgeber hat zwar in gewissem Umfang "Auskünfte zu erteilen" und "Einblick ... zu gewähren", aber nicht von sich aus - gar "unverzüglich" - Meldungen zu erstatten. Durch die schriftliche Aufforderung zur unverzüglichen Meldung geänderter Beitragskontonummern kann eine solche im Gesetz nicht vorgesehene Meldepflicht nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1998

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