Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 2. 5. 2002 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 15. 1. 2007, das der Klägerin am 16. 1. 2007 zuging, wurde das Arbeitsverhältnis zum 9. 2. 2007 aufgekündigt. Am 18. 1. 2007 beantragte die Klägerin beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) die Feststellung, dass sie dem Kreis der begünstigten Behinderten angehöre. Mit Bescheid vom 26. 2. 2007, der der Klägerin am 2. 3. 2007 zugestellt wurd... mehr lesen...