Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/6 93/09/0052

Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die Beschwerdeführerin (sie ist Fachärztin für Innere Medizin) mit Schreiben vom 28. Oktober 1991 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 19. Juni 1972 geborene polnische Staatsbürgerin S. für die berufliche Tätigkeit als "Ordinationshilfe". In einem Begleitschreiben vom 22. November 1991 wies die Beschwerdeführeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.09.1993

RS Vwgh 1993/9/6 93/09/0052

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Verlängerung einer erteilten Beschäftigungsbewilligung ist im Gesetz ausdrücklich als zulässig vorgesehen (Hinweis E 17.6.1993, 93/09/0031), sodaß der (allenfalls berechtigte) Wunsch eines Arbeitgebers, "jemanden für längere Zeit" zu suchen, nicht von vornherein als unbeachtlich abgetan werden kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/17 93/09/0031

Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens wurde dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 8. Oktober 1991 eine Beschäftigungsbewilligung für die philippinische Staatsangehörige M. für die berufliche Tätigkeit als "Dolmetscherin" für die Zeit vom 7. Oktober 1991 bis 15. September 1992 erteilt. Der Beschwerdeführer ersuchte mit seinem (undatierten) Antrag - eingelangt beim Arbeitsamt Angestellte am 2. September 1992 - um Verlängerung dieser Beschäftigungsbewilligung für M. In ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1993

RS Vwgh 1993/6/17 93/09/0031

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung (unabhängig davon, ob zwischen dem antragstellenden Arbeitgeber und der beantragten Ausländerin ein unbefristetes oder ein befristetes Dienstverhältnis eingegangen worden ist) ist im Gesetz ausdrücklich als zulässig vorgesehen (Hinweis E 1.3.1989, 88/09/016... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1993

RS Vwgh 1993/6/17 93/09/0031

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Annahme der Behörde, eine Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung käme unter keinen Umständen rechtlich in Betracht, wenn der antragstellende Arbeitgeber (zunächst) nur ein befristetes Dienstverhältnis mit der beantragten Ausländerin einzugehen beabsichtigt hat, ist rechtlich unzutreffend. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1993

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