Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Zuspruch von S 29.196,36 brutto samt Anhang aus dem Titel der gesetzlichen Abfertigung. Sie sei seit 5. Dezember 1974 mit Dienstverträgen, welche jeweils nach Ablauf eines Jahres verlängert worden seien, bei der beklagten Partei im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Klosterneuburg beschäftigt gewesen. Das Dienstverhältnis sei am 30.Juni 1983 durch ein Schreiben der beklagten Partei, wonach ihre weitere Mitarbeit nicht vonnöten sei, b... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 IAuslBG §7 Abs1AuslBG §7 Abs8
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Gestaltung des Arbeitsvertrages von vorneherein den Erfordernissen der Beschäftigungsbewilligung anzupassen. Dies kann vor allem dadurch geschehen, daß er mit dem ausländischen Arbeitnehmer Arbeitsverträge abschließt, die von vorneherein auf die Dauer der Beschäftigungsbewilligung befristet sind. Im Falle der Verlängerung der Geltungsdau... mehr lesen...