Entscheidungen zu § 32a AuslBG

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TE UVS Burgenland 2008/01/07 019/12/06019

I.1. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 22.2.2006, Zl. 300-6764-2005, lautet wie folgt:   Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben als Besitzer des Grundstückes in ***, Grundstücksnummer *** die Arbeitsleistungen (Mischen von Beton mittels Mischmaschine; Transport von Beton mit Scheibtruhe) der nachfolgend genannten 3 slowakischen Staatsangehörigen     Zahl Name Geburtsdatum Tatz... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 07.01.2008

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