Entscheidungen zu § 32 Abs. 1 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/25 91/09/0014

Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die beschwerdeführende Partei, die in Wien eine Kunststoff- und Metallwarenfabrik betreibt, am 17. Mai 1990 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr und Landwirtschaft in Wien, für den am 20. Juli 1959 geborenen polnischen Staatsangehörigen T für die berufliche Tätigkeit als Lagerarbeiter mit einer Entlohnung von 70 S pro Stunde die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/197... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1991

RS Vwgh 1991/4/25 91/09/0014

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §32 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber bedient sich in der Bestimmung des § 32 Abs 1 AuslBG jener Rechtsetzungstechnik (arg.:...."ist eine Beschäftigungsbewilligung ohne Prüfung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu erteilen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1991

RS Vwgh 1991/4/25 91/09/0014

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §32 Abs1 idF 1990/450;AVG §33 Abs4;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Rsp kann von einem im Gesetz festgelegten Stichtag nicht abgewichen werden, das ist Sache des Gesetzgebers. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090014.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1991

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