Entscheidungen zu § 19 Abs. 8 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/3/1 88/09/0161

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs8;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Begrenzung der zulässigen Dauer eines Au-Pair-Verhältnisses kennt die Rechtsordnung nicht. Eine Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung ist daher zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090161.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1989

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