Entscheidungen zu § 15a Abs. 2 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/28 99/09/0088

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 1998 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Bau-Holz Wien vom 28. August 1998, mit dem der am 7. Mai 1998 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, den ihm ausgestellten Befreiungsschein nach § 4c Abs. 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zu verlängern, abgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4c Abs. 2 AuslBG und A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.2000

RS Vwgh 2000/9/28 99/09/0088

Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art60 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z2;AuslBG §15a Abs2;EURallg;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Bewilligung der beantragten Verlängerung des Befreiungsscheines ist ua das Vorliegen einer gültigen Ehe durch den im Gesetz genannten Zeitraum. Die - tatbestandsmäßig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2000

RS Vwgh 2000/9/28 99/09/0088

Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z2;AuslBG §15a Abs2;EURallg;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung des Art 6 Abs 1 dritter Gedankenstrich des ARB Nr 1/80 ist ua das Vorliegen einer erlaubten Beschäftigung durch den im Gesetz genannten Zeitraum. Eine Beschä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2000

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