Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.Das Ehepaar XXXX (Beschwerdeführer 1 und Beschwerdeführerin 2- Bf1 und Bf2) als Gastfamilie hat mit 09.03.2020 das Au-Pair-Verhältnis mit Frau XXXX (Bf3) angezeigt. 2. Nach Gewährung von Parteiengehör wurde mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 03.04.2020 der Antrag auf Ausstellung der Anzeigebestätigung abgewiesen, weil Frau XXXX bereits aufgrund des Schulbesuches in Österreich Deutschkenntnisse habe und daher der wahre wirtschaftliche... mehr lesen...