Entscheidungen zu § 52 Abs. 1 ArbVG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1986/9/24 86/01/0115

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §52 Abs1 Satz1;
Rechtssatz: Werden Personen, denen zufolge mangelnder Betriebszugehörigkeit am Wahltag kein aktives Wahlrecht zukommt, mögen sie auch in die Wählerliste eingetragen sein, zur Wahl zugelassen, werden wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens verletzt. Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem (zu einer anderen Rechtslage ergangenen) Erkenntnis d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1986

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