Entscheidungen zu § 122 Abs. 3 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 1999/5/18 8ObA78/99z

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Entscheidung | OGH | 18.05.1999

TE OGH 1997/11/5 9ObA148/97y

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Entscheidung | OGH | 05.11.1997

TE OGH 1995/2/22 9ObA25/95

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Entscheidung | OGH | 22.02.1995

TE OGH 1993/11/24 9ObA244/93

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Entscheidung | OGH | 24.11.1993

TE OGH 1993/2/24 9ObA14/93

Begründung: Die Klägerin entließ den Beklagten, der Mitglied des Betriebsrates ist, wegen erheblicher Ehrverletzung (§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG) und begehrte die nachträgliche Zustimmung des Gerichtes zur Entlassung gemäß § 122 Abs 3 ArbVG. Der Beklagte brachte vor, daß er zum Verlassen des Werksgeländes aufgefordert und ihm verboten worden sei dieses bis zur Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes zu betreten und beantragte, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ihm z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1993

RS OGH 1993/2/24 9ObA14/93, 9ObA244/93, 9ObA25/95, 9ObA148/97y, 9ObA95/16k

Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §122 Abs3
Rechtssatz: Eine gegen nachträgliche Zustimmung ausgesprochene Entlassung ist bis dahin schwebend unwirksam und hat auch noch kein Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat zur Folge. Das Betriebsratsmitglied ist daher berechtigt, seinen Aufgaben nachzukommen, solange der Schwebezustand dauert. Entscheidungstexte 9 ObA 14/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1993

TE OGH 1992/9/2 9ObA150/92

Entscheidungsgründe: Der seit April 1981 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte ist seit 26. April 1982 Mitglied des Betriebsrats. Er hat keinen Beruf erlernt. Vor seiner Arbeitsaufnahme bei der Klägerin war er in der Agrarindustrie als Maschinenarbeiter tätig. Mit der vorliegenden als Antrag bezeichneten Klage begehrt die Klägerin, "der Kündigung des Beklagten die Zustimmung zu erteilen", da sich dieser trotz Verwarnung und Vorhalt der Folgen seines Verhaltens geweigert habe,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1992

TE OGH 1980/4/29 4Ob128/79

Der Erstkläger war seit 1. April 1975, der Zweitkläger seit 1. Juni 1971 Angestellter der protokollierten Firma Alfred H; ihr monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 8 590 S (Erstkläger) bzw. 12 275 S (Zweitkläger), jeweils 14 x im Jahr. Der Erstkläger war Betriebsratsobmann, der Zweitkläger Betriebsratsobmann-Stellvertreter. Am 27. April 1978 wurde der Zweitkläger, am 18. Mai 1978 der Erstkläger mit der Begründung: entlassen, daß Entlassungsgrunde nach S 122 Abs. 1 Z. 2 und 5 ArbVG vo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1980

Entscheidungen 1-8 von 8

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