Entscheidungen zu § 117 Abs. 1 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2002/10/16 9ObA109/02y

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.10.2002

TE OGH 1998/6/25 8ObA266/97v

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.06.1998

TE OGH 1995/5/24 8ObA219/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.1995

TE OGH 1995/1/11 9ObA240/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.01.1995

RS OGH 1995/1/11 9ObA240/94, 8ObA219/95

Norm: ABGB §1330 BIABGB §1330 BIVArbVG §117 Abs1BRGO §32 Abs2
Rechtssatz: Vorwurf, sich betrügerisch eine Lohnzahlung erschwindelt zu haben 1) Freigestelltes Betriebsratsmitglied hat unabhängig von einer Arbeitsleistung Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts. 2) Konnte sich daher keine Lohnzahlung erschwindeln 3) Unterlassung, Widerruf Entscheidungstexte 9 ObA 240/94 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1995

TE OGH 1992/10/21 9ObA174/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger, der bei der beklagten Partei zuletzt als Korrektor beschäftigt ist, ist seit Jahren als Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates gemäß § 117 ArbVG von der Dienstleistung freigestellt. Wäre er weiterhin als Korrektor tätig, müßte er regelmäßig Sonntagsarbeit im Ausmaß von jeweils 6 Stunden leisten. Diese Sonntagsarbeit ist gemäß § 16 Abs 2 des Kollektivvertrages für die Arbeiter im graphischen Gewerbe mit einem Zuschlag von 100 % zu entlohnen; außer... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1992

TE OGH 1991/2/13 9ObA1/91

Begründung: Der Kläger ist seit 1961 als Autoverkäufer tätig. Seit 1. Februar 1971 war er bei den Rechtsvorgängern der Beklagten und dann bei der Beklagten beschäftigt. Im Jahre 1975 wurde der Kläger Mitglied des Betriebsrates der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Von Jänner 1976 bis Juni 1982 war der Kläger als Obmann des (damals) gemeinsamen Angestellten- und Arbeiterbetriebsrates der Beklagten (bzw. ihrer Rechtsvorgängerin) gemäß § 117 ArbVG freigestellt. Mit gerichtlichem Vergl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.1991

TE OGH 1989/3/15 9ObA21/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Wie der Oberste Gerichtshof bereits zu 9 Ob A 238/88 in Übereinstimmung mit Floretta in Floretta-Strasser, Komm ArbVG Rz 3.2 zu § 115, ausgesprochen hat, dürfen Mitglieder des Betriebsrates wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere hinsichtlich des Entg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.1989

TE OGH 1988/11/30 9ObA274/88

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 10. April 1972 bei der Beklagten beschäftigt, übt seit 1979 die Funktion eines Vorsitzenden des Arbeiterbetriebsrates aus und ist seither in dieser Funktion freigestellt. Der Kläger mußte vor seiner Freistellung in erheblichem Ausmaß Überstunden leisten, sodaß ihm auch während seiner Freistellung Überstunden im bisherigen Ausmaß vergütet wurden. Der Kläger begehrt für den Zeitraum August 1985 bis Dezember 1986 restliches Entgelt von 75.606,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.11.1988

RS OGH 1988/11/30 9ObA274/88, 9ObA21/89, 9ObA314/90, 9ObA1/91, 9ObA174/92, 8ObA266/97v, 9ObA109/02y,

Norm: ArbVG §115ArbVG §117 Abs1
Rechtssatz: Die Höhe des Entgeltes richtet sich danach, was das Betriebsratsmitglied verdient hätte, wenn es während der Zeit der Freistellung gearbeitet hätte; es handelt sich um den mutmaßlichen Verdienst. Wird im Betrieb zulässig unter entsprechender Lohnkürzung Kurzarbeit geleistet, reduziert sich auch der Verdienst des Betriebsratsmitgliedes. Hätte hingegen das Betriebsratsmitglied im Falle der Beschäftigung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1988

RS OGH 1988/11/30 9ObA274/88

Norm: ABGB §914 IIIbArbVG §117 Abs1
Rechtssatz: Orientieren sich Arbeitgeber und freigestelltes Betriebsratsmitglied bei Bemessung des Entgeltes des Betriebsratsmitgliedes nicht am Jahresdurchschnitt, sondern an den letzten drei - für das Betriebsratsmitglied günstigeren - Monaten, kann daraus nicht ein Verzicht des Arbeitgebers auf Anpassung für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Verhältnisse erschlossen werden. Eine derartige Fe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1988

RS OGH 1977/5/17 1AZR458/74

Norm: ArbVG §117 Abs1
Rechtssatz: Nach § 37 Abs 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nicht geringer bemessen werden als das vergleichbarer Arbeitnehmer. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der frühere Arbeitsplatz des Betriebsratsmitglied keinen Anspruch auf den Durchschnittslohn sämtlicher in seiner Lohngruppe tätigen Arbeitnehmer, sondern auf den Lohn von Arbeitnehmern mit vergleichbarer Tätigke... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1977

Entscheidungen 1-12 von 12

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten