Entscheidungen zu § 113 Abs. 4 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2006/7/13 8ObA52/06i

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Entscheidung | OGH | 13.07.2006

RS OGH 2006/7/13 8ObA52/06i

Norm: ArbVG §40ArbVG §113 Abs4NBG §22 Abs5
Rechtssatz: Die mangelnde Regelung des Entsendungsvorganges der gemäß § 22 Abs 5 NBG in den Generalrat zu entsendenden Belegschaftsvertreter durch das ArbVG ist als planwidrige Lücke anzusehen, die entsprechend den Wertungen des ArbVG zu schließen ist. Demzufolge ist für die Entsendung der Belegschaftsvertreter in den Generalrat der Österreichischen Nationalbank der Zentralbetriebsrat das zuständige Or... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.2006

TE OGH 2005/4/28 8ObA14/05z

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Entscheidung | OGH | 28.04.2005

RS OGH 2005/4/28 8ObA14/05z

Norm: ArbVG §109ArbVG §113 Abs4 Z2 litgPBVG §73 Abs2 Z6 lith
Rechtssatz: Da im Falle der Errichtung eines Zentralausschusses diesem die Mitwirkung bei Betriebsänderungen obliegt, soweit nicht nur die Interessen der Arbeitnehmerschaft innerhalb des Wirkungsbereichs eines Personalausschusses oder eines Betriebes berührt werden, ist der Personalausschuss nicht legitimiert, Klage im Zusammenhang mit der österreichweiten Schließung von Postämtern zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.2005

RS OGH 2005/4/28 8ObA14/05z

Norm: ArbVG §109ArbVG §113 Abs4 Z2 litgPBVG §73 Abs2 Z6 lith
Rechtssatz: Da im Falle der Errichtung eines Zentralausschusses diesem die Mitwirkung bei Betriebsänderungen obliegt, soweit nicht nur die Interessen der Arbeitnehmerschaft innerhalb des Wirkungsbereichs eines Personalausschusses oder eines Betriebes berührt werden, ist der Personalausschuss nicht legitimiert, Klage im Zusammenhang mit der österreichweiten Schließung von Postämtern zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.2005

TE OGH 1990/2/14 9ObA370/89

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat ihre Hauptniederlassung in Wien und Zweigniederlassungen in Graz und Linz. Diese Zweigniederlassungen werden jeweils durch einen Geschäftsführer so weitgehend selbständig geführt, daß sie im Falle der rechtlichen Trennung selbständig weiterbestehen könnten. Die Zweigniederlassungen werden im Rechnungswesen selbständig erfaßt. Ein Betriebsrat wurde lediglich für den Betrieb der klagenden Partei in Wien errichtet. Die Mitglieder dieses Be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1990

RS OGH 1990/2/14 9ObA370/89

Norm: ArbVG §40 Abs4ArbVG §59ArbVG §80ArbVG §81ArbVG §110 Abs1ArbVG §113 Abs4
Rechtssatz: Ein Zentralbetriebsrat ist nur dann zu errichten, wenn in wenigstens zwei Betrieben des Unternehmens Betriebsräte konstituiert sind. Entscheidungstexte 9 ObA 370/89 Entscheidungstext OGH 14.02.1990 9 ObA 370/89 Veröff: SZ 63/19 = EvBl 1990/99 S 472 = ecolex 1990,370 = Arb 10846 = RdW 1990... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1990

RS OGH 1990/2/14 9ObA370/89

Norm: ArbVG §40 Abs4ArbVG §59ArbVG §80ArbVG §81ArbVG §110 Abs1ArbVG §113 Abs4
Rechtssatz: Dürfte nur ein Betriebsrat den Zentralbetriebsrat für das gesamte Unternehmen wählen, würde dies zu der der demokratischen Legitimation des Zentralbetriebsrates für das gesamte Unternehmen abträglichen Konsequenz führen, daß ein Betrieb - ohne daß dies durch eine innere Notwendigkeit geboten wäre - den anderen Betrieben durch Konstituierung eines Betriebsr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1990

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