Entscheidungen zu § 106 Abs. 2 ArbVG

Verwaltungsgerichtshof

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

RS Vwgh 1988/6/22 88/01/0101

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105;ArbVG §106 Abs2;
Rechtssatz: Das bloße Fehlen eines Entlassungsgrundes reicht für den Erfolg der Anfechtung nicht aus. Das Konzept des Entlassungsschutzes ist nämlich grundsätzlich gleich wie beim Kündigungsschutz, sodass beide Schutzeinrichtungen zwar von verschiedenen Auflösungserklärungen des Dienstgebers ausgehen, jedoch mit den gleichen sachlichen Mitteln... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1988

RS Vwgh 1988/1/20 87/01/0157

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2;ArbVG §106 Abs2;AVG §38;
Rechtssatz: Ob der betroffene Arbeitnehmer einen Entlassungsgrund gesetzt hat, ist als Hauptfrage ausschließlich im Kompetenzbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu prüfen, während sie für das Einigungsamt nur als Vorfrage zu beurteilen ist. Eine sozialwidrige vorzeitige Entlassung ist nicht von vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1988

RS Vwgh 1988/1/20 87/01/0157

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §106 Abs2;AVG §38;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Entlassung sind für das Einigungsamt Vorfragen im technischen Sinn nach § 38 AVG, sodass die Entscheidung darüber nicht in einer förmlichen der Rechtskraft fähigen Weise erfolgen kann und das Einigungsamt an rechtsk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1988

RS Vwgh 1988/1/13 87/01/0092

Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AngG §27 Z6;ArbVG §106 Abs2;
Rechtssatz: Auch wenn Beschimpfungen bei einem Telefongespräch außerhalb der Dienstzeit vom Urlaubsort aus abgegeben worden sind, stellen sie eine erhebliche Ehrverletzung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987010092.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.01.1988

RS Vwgh 1986/9/24 86/01/0101

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs4;ArbVG §106 Abs1;ArbVG §106 Abs2;ArbVG §71;AVG §10;
Rechtssatz: Die Gültigkeit der vom Obmann des Betriebsrates in dessen Vertretung beim Einigungsamt erhobnen Anfechtung der Entlassung hängt nicht vom Zustandekommen des die interne Willensbildung betreffenden Beschlusses des Betriebsrates ab (Hinweis E 29.5.1980, 2671/80, VwSlg 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1986

Entscheidungen 1-5 von 5

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten