Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt als einheitliches Unternehmen mit einem einheitlichen Vorstand zwei organisatorisch und betriebswirtschaftlich getrennte Betriebe und zwar einerseits eine Bahn und andererseits ein Elektrizitätswerk, wobei jeder Betrieb über eine eigene Arbeitnehmervertretung verfügt. Die wirtschaftliche Bedeutung des E-Werksbetriebes (Aufwand und Ertrag) übersteigt jene des Bahnbetriebes bedeutend. Österreichweit sind erheblich mehr Dienstnehmer... mehr lesen...
Norm: ArbVG §1ArbVG §2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung eines Kollektivvertrages auf ein Rechtsverhältnis ist, daß es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Ein Vertragsteil muß daher Arbeitnehmer sein. Die Arbeitnehmereigenschaft von Vorstandsmitgliedern einer AG und die Anwendbarkeit von KollV auf Vorstandsmitgliedern wird aber in österreichischen Rechtsprechung grundsätzlich verneint. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, vertreibt Reinigungsmaschinen und Reinigungsprodukte. Der Kläger war bei der erstbeklagten Partei als Handelsvertreter vom Jahre 1976 bis zum 19.April 1988 beschäftigt. Da der Kläger mit Untervertretern arbeiten wollte, wurde die bereits bestehende Agenturvereinbarung bezüglich der Provisionshöhe geändert und am 1.März 1979 folgende Agenturvereinbarung geschlossen: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 ICAngG §1 VIArbVG §1ASGG §51 Abs3 Z2HVG §1HVG §30
Rechtssatz: Abgrenzung Angestellter - freier Handelsvertreter. Auf den freien Handelsvertreter sind nicht AngG, UrlG und der einschlägige Kollektivvertrag, sondern das HVG anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 320/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 9 ObA 320/90 Veröff: RdW 1991,212 = SZ 64/7 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger half dem Beklagten in den Jahren 1983, 1984 und 1985 beim Christbaumverkauf in Schwechat. Er erhielt für seine gesamte Arbeitsleistung einschließlich des Fällens der Bäume und der Mithilfe beim Transport in den Jahren 1983 und 1984 - ohne ausdrückliche Vereinbarung - je 15.000 S. Auch für 1985 trafen die Streitteile keine Lohnvereinbarung. Am letzten Verkaufstag (24.Dezember 1985) hielt der Kläger die Tageslosung von 3.620 S zurück. Der Kläger begehrt vom Be... mehr lesen...
Norm: ArbVG §1ArbVG §2
Rechtssatz: Personen, bei denen das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit nicht gegeben ist, die also bei ihrer Dienstleistung ihre persönliche Selbständigkeit nicht einbüßen (zB freie Mitarbeiter), fallen nicht unter den Schutzzweck des Arbeitsverfassungsgesetzes und damit auch nicht unter die Geltung der kollektiven Rechtsgestaltung. Entscheidungstexte 9 ObA 43/89 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Jänner 1974 bis 30. November 1978 Angestellter im Unternehmen der Beklagten. Nach einer anschließenden Konzipiententätigkeit wurde er am 10. März 1980 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Seit 16. März 1980 war er auf Grund eines Konsulentenvertrages vom 28. April 1981 und einer am selben Tag abgeschlossenen Nebenvereinbarung wieder für die Beklagte tätig. Mit Schreiben vom 6. März 1984 kündigte die Beklagte den Konsulentenvertrag ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ICArbVG §1
Rechtssatz: Konsulenten und ähnliche Personen, die bei Erbringung ihrer Arbeitsleistung ihre persönliche Selbständigkeit nicht einbüßen, fallen nicht unter den Schutzzweck des Arbeitsverfassungsgesetzes und damit auch nicht unter die Geltung des I. Teils. Entscheidungstexte 9 ObA 165/87 Entscheidungstext OGH 11.05.1988 9 ObA 165/87 Veröff: Arb 10716... mehr lesen...