Norm: GmbHG §15aFBG §15
Rechtssatz: Im Verfahren zur Bestellung eines Notgeschäftsführers genießen die Gesellschafter und der bestellte Notgeschäftsführer, nicht aber ein verbliebener Geschäftsführer im eigenen Namen Parteistellung. Entscheidungstexte 6 Ob 53/06x Entscheidungstext OGH 06.04.2006 6 Ob 53/06x Veröff: SZ 2006/58 Eu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3FBG §15
Rechtssatz: Die amtswegige Löschung der GmbH greift nicht nur in wirtschaftliche Interessen des Gesellschafters ein, sondern beeinträchtigt auch seine Rechtsstellung in Bezug auf ins Firmenbuch eingetragene Rechte. Entscheidungstexte 6 Ob 168/02b Entscheidungstext OGH 29.08.2002 6 Ob 168/02b Schlagworte Gese... mehr lesen...