Norm: ARG §4ARG §6KollV Regelung der Arbeitszeit für Mitarbeiter der ÖBB §6BundesbahnstrukturG 2003 Art7 Abs4 Z1
Rechtssatz: Ein Triebfahrzeugführer der ÖBB hat auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitszeit-KV weiterhin Anspruch auf Nachtdienstzulage, Reisegebührenpauschale und Ersatzruhe für (nunmehr gemäß § 6 Abs 2 des Arbeitszeit-KV) zu entlohnende Ruhepausen. Entscheidungstexte 8 ObA 1/0... mehr lesen...
Norm: ARG §3 Abs1ARG §4
Rechtssatz: §3 Abs1 und §4 ARG sind so auszulegen, dass wöchentliche Ruhezeiten zwar nur für die Mindestruhezeit einer Kalenderwoche angerechnet werden können, auch wenn sie in andere Kalenderwochen hineinragen, nicht aber, dass solche in andere Kalenderwochen hineinragenden Teile von Ruhezeiten auf diese Mindestruhezeit nicht mehr angerechnet werden können. (Hier: Der Ruhezeit in der [hier: dritten] Schichtwoche von Mon... mehr lesen...