Norm: ARG §12BäckAG §11 Abs1BZG §2 Abs1 Z1 litaBZG §2 Abs1 Z4 litbUWG §1 C2
Rechtssatz: Aus der Aufhebung des § 14 BäckAG durch Art I Z 9 BäckAG - Nov 1975, BGBl 348 konnte man mit guten Gründen den Schluss ziehen, dass auf Grund dieses Spezialgesetzes für Backwaren - Erzeugungsbetriebe die allgemeinen Vorschriften über die Sonntagsruhe und Feiertagsruhe für Inhaber eines solchen Betriebes nicht gelten (§ 11 Abs 1 in Verbindung mit dem früheren... mehr lesen...