Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 ASchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1991/7/10 9ObA601/91

Begründung: Der Antragteller ist ebenso wie die Antragsgegnerin eine kollektivvertragsfähige Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Die Behauptung des Antragstellers, daß von dem nicht auf bestimmte Berufsgruppen eingeschränkten Feststellungsantrag eine Vielzahl von Arbeitnehmern erfaßt werde, für die keine von den freiwilligen Berufsvereinigungen abgeschlossenen Kollektivverträge bestehen, wurde von der Antragsgegnerin nicht bestritten und ergibt sich überdies aus der Natur des... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.1991

RS OGH 1991/7/10 9ObA601/91

Norm: ASchG §11 Abs1
Rechtssatz: Aus dem Begriff "persönlicher Schutz" in § 11 Abs 1 ASchG läßt sich kein Anhaltspunkt dafür gewinnen, daß der Gesetzgeber bei der Schutzausrüstung auf die persönliche Disposition des jeweiligen Arbeitnehmers abstellen wollte, da mit diesem Begriff nur die dem Arbeitnehmer persönlich zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung als subsidiärer Behelfe von anderen, an der Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Betriebsmit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1991

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