Entscheidungen zu § 79 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1979/12/5 6Ob769/79

Norm: JN §79
Rechtssatz: Richter des dem angerufenen Bezirksgericht übergeordneten Gerichtshofes werden von § 79 JN selbst dann nicht betroffen, wenn sie Mitglieder des Rechtsmittelsenates oder Personalsenates sind, weil § 79 JN auf diese richterlichen Funktionen nicht Bedacht nimmt. Entscheidungstexte 6 Ob 769/79 Entscheidungstext OGH 05.12.1979 6 Ob 769/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1979

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