Norm: JN §58ASGG §54 Abs2RATG §4RATG §14 lita
Rechtssatz: Die Bemessungsgrundlage für das Honorar eines Rechtsanwaltes bei der Vertretung in einem Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG kann nicht mit dem Betrag gleichgesetzt werden, der den finanziellen Auswirkungen des Ergebnisses bei der Entscheidung in der einen oder anderen Richtung entspricht. Es ist vielmehr unter Anwendung des § 14 lit a RATG von einem Streitwert von Schilling dreihunderttausen... mehr lesen...
Norm: EO §54b Abs1 Z2EO §54c Abs3EO §294JN §58
Rechtssatz: - "Innehalten des Vollzuges" kommt nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren in Betracht; - wird Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückstand und laufenden Unterhaltes beantragt, dann ist im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn die dreifache Jahresleistung zusammen mit dem Rückstand die Grenze des § 54b Z2 EO (derzeit S 100.000,--) übersteigt. ... mehr lesen...