Norm: ZPO §393ZPO §502 LJN §55
Rechtssatz: Wird ein Zwischenurteil über den Grund des Anspruches nicht in seinem ganzen Umfang angefochten (zum Beispiel bei Anfechtung zur Erzielung einer anderen Verteilung der Verschuldensquoten), dann erwächst der unangefochtene Teil in Rechtskraft. Ein im Sinne des § 393 Abs 1 ZPO erlassenes Zwischenurteil ist gemäß dessen Abs 3 in
Betreff: des hiegegen erhobenen Rechtsmittels als Endurteil anzusehen. Die Zul... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Mehrere aus einem Unfall Geschädigte sind nur formelle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO (so schon 2 Ob 162/89 und 2 Ob 327/97w). Die materielle Streitgenossenschaft auf Seite der beklagten Parteien (Halter, Lenker, Versicherer) kann nicht dazu führen, dass die von den Geschädigten in einer Klage geltend gemachten Ansprüche zusammenzurechnen wären. Aus § 55 Abs 2 JN geht nämlich hervor, dass derselbe ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 BbJN §55
Rechtssatz: Der tatsächliche oder rechtliche Zusammenhang wird nicht allein durch den Umstand hergestellt, dass es sich um gleichartige Leistungen des Anspruchsberechtigten handelt oder dass mehrere Ansprüche einer Person gegen ein und denselben Gegner bestehen. Honoraransprüche eines Rechtsanwaltes stehen dann in einem Zusammenhang, wenn die Leistungen aufgrund eines einheitlichen Auftrags erfolgten oder eine Gesam... mehr lesen...