Begründung: Die Klägerin macht Leistungsansprüche in Höhe von 1,191.563,27 EUR geltend und erhebt ein Feststellungsbegehren. Die Beklagte habe 684 Verbrauchern Kredite gewährt, dabei jedoch gesetzwidrige Zinsanpassungsklauseln vereinbart und in weiterer Folge durch deren Anwendung den Verbrauchern überhöhte Zinsen verrechnet. Dadurch sei diesen ein Schaden entstanden, den die Beklagte zu verantworten habe. Die Verbraucher hätten ihre Schadenersatzforderungen der Klägerin zur klage... mehr lesen...
Begründung: Mit Sozietätsvertrag vom 28. Juli 1982 vereinbarten die Parteien die Errichtung einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts zum gemeinsamen Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Kanzleisitz in einem den Parteien je zur Hälfte gehörenden Haus. In Punkt XVIII. des Sozietätsvertrages vereinbarten sie "für alle Streitigkeiten aus diesem Gesellschaftsvertrag und über die Gültigkeit des Vertrages selbst" die ausschließliche Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes, desse... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist eine am 14. Mai 2001 beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien eingebrachte Verbandsklage nach § 55 Abs 4 JN. Die klagende Partei, ein Verband nach § 29 KSchG, macht in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehende, von 32 Kreditnehmern ihr zur Geltendmachung gegen eine Bank abgetretene und jeweils 130.000 S nicht übersteigende Geldansprüche (aus Zinsanpassungsklauseln) geltend. Gegenstand des Verfahrens ist eine am 14. Mai... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch*****, auf welcher Liegenschaft sich das Haus ***** befindet. Sie begehrt mit ihrem beim Bezirksgericht für ZRS Graz eingebrachten und gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gerichteten Antrag die Aufhebung des Beschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer vom 2. 10. 2001 über die Errichtung eines Handy-Sendemastes am Dach des Hauses. Eine der Antragsgegnerinnen ist ... mehr lesen...
Begründung: Das vom Kläger zunächst angerufene Landesgericht Linz überwies die Rechtssache an das Bezirksgericht Linz-Land, in dessen Sprengel sich der Sitz der beklagten Bank befindet. Den gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs der klagenden Partei wies das Oberlandesgericht Linz mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluss vom 5. November 2001 zurück. Das Bezirksgericht Linz-Land wies nunmehr nach Trennung der Verfahren über die Begehren auf Unzulässigerklärung einer Exekution und ... mehr lesen...
Begründung: Das Hauptklagebegehren nach § 37 EO wurde bereits durch Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Oktober 2002 durch Zurückweisung der außerordentlichen Revision der klagenden Partei gegen das das klagsabweisende Ersturteil bestätigende Berufungsurteil in der Sache erledigt. Das Hauptklagebegehren nach Paragraph 37, EO wurde bereits durch Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Oktober 2002 durch Zurückweisung der außerordentlichen Revision der klagenden Partei ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger richtete seine am 31. 8. 1999 beim Erstgericht überreichte Klage gegen die beklagte Partei "Republik Österreich Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Bundessozialamt Wien, Niederösterreich, Burgenland" und begehrte, die beklagte Partei zur Zahlung eines Betrages von S 2,154.458,50 netto schuldig zu erkennen. Er habe gegen seinen - während des Rechtsstreits in Konkurs verfallenen - ehemaligen Arbeitgeber ein rechtskräftiges und vollstreckba... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner an das "Arbeits- und Sozialgericht Salzburg" (gemeint: an das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht) gerichteten Klage den Zuspruch von S 1,751.934,62 sA an ausständigen Provisionen und Ausgleichsanspruch iSd § 24 HVertrG. Zur Frage der Besetzung des angerufenen Gerichtes als Arbeits- und Sozialgericht berief sich der Kläger auf § 50 Abs 1 Z 1 iVm § 51 Abs 3 Z 2 ASGG: Wenngleich er selbständiger Handelsvertreter sei, sei... mehr lesen...
Begründung: Nach Eintritt der Streitanhängigkeit wies das Bezirksgericht Salzburg die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil die Zuständigkeit des Landesgerichts Salzburg als Arbeits- und Sozialgerichts gegeben sei. Das Rekursgericht trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf, weil die Unzuständigkeit zufolge Einlassung des anwaltlich vertretenen Beklagten in das Verfahren gemäß § 104 Abs 3 JN geheilt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf.Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf.Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Wolf und Ing. Robert Eheim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei L***** K*****, Spenglerhelfer, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte ***... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage von der beklagten Partei den Betrag von S 17.270,40 und brachte vor, er sei mit seinem PKW gegen eine im Bereich der Umfahrung von Horn errichtete Verkehrsinsel gefahren, wodurch er am PKW einen Schaden in der Höhe des Klagebetrages erlitten habe. Er habe diese Verkehrsinsel zu spät wahrgenommen, weil bei vorangegangenen Unfällen die auf diese Verkehrsinsel hinweisenden Verkehrszeichen umgefahren und ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Klage den Betrag von S 500.000,-- und brachte vor, sie habe dem Beklagten diesen Betrag als Anzahlung einer mit S 7,5 Mio. vereinbarten Ablöse für die Überlassung der Mietrechte am Geschäftslokal Wien 1, Kohlmarkt 5, ausgefolgt. Ein Bestandvertrag in Ansehung dieses Geschäftslokals sei in der Folge nicht zustandegekommen, der Beklagte verweigere die Rückzahlung der Ablöse. Sie stütze ihre... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich, der Zweitbeklagten 499.999 S zu zahlen. Diese erwirkte auf den Hälfteanteil des Erstbeklagten an der Liegenschaft EZ 10 Grundbuch Eggersdorf zu 10 E 231/86 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz die zwangsweise Pfandrechtsbegründung zur Hereinbringung dieses Betrages. Die beiden Kläger, denen an diesem Hälfteanteil nach einem Notariatsakt Rechte zustehen, erhoben mit der Behauptung, der geri... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, er sei im Unternehmen des Beklagten vom 2. Juni 1986 bis zu seiner Entlassung am 24. August 1986 als Geschäftsführer beschäftigt gewesen, begehrt der Kläger S 147.579 netto sA an ausstehendem Entgelt und anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung sowie Überstundenentlohnung. Der Beklagte wendete in der ersten zur mündlichen Streitverhandlung bestimmten Tagsatzung die sachliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 13. Februar 1986 beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Klage begehrte der in Wien wohnhafte Kläger von der Beklagten, die ihren Sitz ebenfalls in Wien hat, die Zahlung eines Betrages von S 156.000 sA an Gehalt, Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und anteiligen Sonderzahlungen. Er brachte vor, daß er bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen sei und das Dienstverhältnis wegen Nichtzahlung des Gehalts vorzeitig aufgelöst... mehr lesen...
Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mit ... mehr lesen...
Der Kläger ist ein Sohn, die Beklagte eine Enkelin des im Jahre 1896 verstorbenen akademischen Malers Carl Rudolf H und dessen Ehefrau Anita Maria. Er behauptet, nach dem Tode seiner Mutter im Jahre 1937 mit dem inzwischen ebenfalls verstorbenen Bruder Hans und seiner Schwester Meta vereinbart zu haben, daß Bilder aus dem Nachlaß seines Vaters ihm zufallen sollen. Diese Vereinbarung sei auch gegenüber der Beklagten als dem einzigen Kind seiner Schwester Meta rechtswirksam. Der Erstr... mehr lesen...
Norm: JN §45 Abs1JN §77 Abs2
Rechtssatz: In § 77 Abs 2 JN wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit in einem geregelt. Daraus folgt aber keineswegs, daß die Heilung im Umfang der sachlichen Unzuständigkeit durch die Anerkennung der eigenen Zuständigkeit des Gerichtshofes erster Instanz (§ 45 Abs 1 JN) ausgeschlossen sei. Entscheidungstexte 1 Ob 637/78 Entscheidungstext OGH 28.0... mehr lesen...
Norm: JN §45 Abs1JN §77 Abs2
Rechtssatz: § 45 Abs 1 JN ist auch im Verhältnis zu § 77 Abs 2 JN anzuwenden (entgegen JBl 1957,321; wie EvBl 1954/99 und 7 Ob 571/78). Entscheidungstexte 1 Ob 637/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 1 Ob 637/78 Veröff: SZ 51/101 = RZ 1978/139 S 271 5 Ob 292/02f Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob ... mehr lesen...
Am 15. 3. 1963 schlossen die Parteien einen Mietvertrag, auf Grund dessen der Kläger vom Beklagten mittels einer beim Landesgericht für ZRS Graz eingebrachten Klage die Bezahlung eines Betrages von S41.895.- sA, um den der seinerzeit vereinbarte monatliche Mietzins von S 2500.- auf Grund einer vereinbarten Wertsicherungsklausel erhöht worden sein soll, begehrt. Der Mietvertrag enthielt folgende Gerichtsstandvereinbarung: "Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterwerfen ... mehr lesen...
Norm: JN §45 Abs1
Rechtssatz: Die Entscheidung des Rekursgerichtes, womit die sachliche Zuständigkeit des in erster Instanz angerufenen Gerichtshofes bejaht worden ist, kann nicht deswegen mit Erfolg angefochten werden, weil der Rekurs gegen den Beschluss des Erstgerichtes unzulässig gewesen wäre. Die Entscheidung des Rekursgerichtes ist nämlich gemäß § 45 Abs 1 JN unanfechtbar und die Rechtskraft einer Entscheidung wird - vorbehaltlich der etw... mehr lesen...