Entscheidungen zu § 41 Abs. 1 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 61-64 von 64

RS OGH 1958/12/16 4Ob125/58

Norm: ArbGerG §5JN §41 Abs1JN §43 Abs1JN §46 Abs1ZPO §230 Abs2ZPO §239 Abs2ZPO §514
Rechtssatz: Zur Auslegung des Judikates 61: Gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes, womit der Beschluß des Arbeitsgerichtes auf Zurückweisung der Klage a limine wegen örtlicher Unzuständigkeit aufgehoben wird, ist ein Revisionsrekurs unzulässig. Insoweit aber das Rekursgericht dem Erstgericht auch aufgetragen hat, über die Klage sachlich zu entscheiden, ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1958

TE OGH 1954/11/13 Präs488/54

Norm: Arbeitsgerichtsgesetz §5 Ehegesetz §69 JN §41 Abs1 JN §43 Abs1 JN §46 Abs1 ZPO §230 Abs2 ZPO §514
Kopf: SZ 27/290
Spruch: Judikatenbuch Nr. 61 (neu). Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen U... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.11.1954

TE OGH 1954/11/13 Präs488/54

Norm: Arbeitsgerichtsgesetz §5Ehegesetz §69JN §41 Abs1JN §43 Abs1JN §46 Abs1ZPO §230 Abs2ZPO §514
Kopf: SZ 27/290
Spruch: Judikatenbuch Nr. 61 (neu).   Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt.   Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen Unz... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.11.1954

RS OGH 1954/11/13 Prä488/54; 2Ob699/55; 1Ob81/58; 3Ob46/59; 6Ob197/59; 1Ob825/54; 4Ob125/58; 4Ob314/

Rechtssatz: Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen wird, kommt die bindende Wirkung des § 46 Abs 1 JN und § 5 ArbGerG nicht zu. Entscheidungstexte Prä 4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1954

Entscheidungen 61-64 von 64

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