Norm: Geo §123JN §38ZustG §12
Rechtssatz: Die Anordnung der im Rechtshilfeweg beantragten Zustellung ist kein anfechtbarer Beschluss. Entscheidungstexte 2 Ob 273/02i Entscheidungstext OGH 21.11.2002 2 Ob 273/02i Veröff: SZ 2002/155 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117046 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: JN §38JN §39JN §40
Rechtssatz: Inländische Gerichte haben grundsätzlich ausländischen Gerichten Rechtshilfe zu leisten haben. Einzelheiten regeln multi- und bilaterale Abkommen. Die Rechtshilfe ist zu verweigern, wenn das ersuchte Gericht unzuständig ist, Unzulässigkeit des Rechtsweges vorliegt, die begehrte Handlung nach den inländischen Gesetzen unzulässig ist oder dem inländischen ordre public widerspricht (§§ 38, 39 JN). Eine Prüfung ... mehr lesen...
Die Kläger nehmen den Beklagten als außerehelichen Vater in Anspruch und begehren die Feststellung seiner Vaterschaft und Leistung des Unterhalts in Höhe von monatlich S 400.- für jedes der beiden Kinder. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß hob das Berufungsgericht das Urteil erster Instanz und das vorausgegangene Verfahren als nichtig auf und wies die Klage zurück. Hinsichtlich einer vom Bundesministerium für Justiz abgegebenen Erkl... mehr lesen...