Entscheidungen zu § 31a Abs. 3 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1990/5/8 6Nd506/90

Begründung: Der Kläger beantragte, die Zeugen Josef H*** und Traude R***, welche sehr häufig am Großmarkt Inzersdorf in Wien arbeiten, sowie ihn selbst als Partei aus Zweckmäßigkeitsgründen im Rechtshilfewege vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien vernehmen zu lassen. Dieses leitete ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen des Bezirksgerichtes Feldkirch ohne Erledigung mit dem Bemerken zurück, daß die Zeugen nicht im Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien sondern in 7411 Loip... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1990

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