Norm: EO §21EO §22JN §31 VI
Rechtssatz: § 31 JN kann im Exekutionsverfahren subsidiär für jene Fälle zur Anwendung gelangen, in denen mangels Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 21 oder 22 EO eine Verbindung nach diesen Vorschriften nicht möglich ist, etwa wenn die betroffenen Exekutionsgerichte nicht im selben Oberlandesgerichtssprengel liegen. Entscheidungstexte 3 Nc 13/07... mehr lesen...