Begründung: Das Erstgericht wies das auf Feststellung des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses der Klägerin gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin in nichtöffentlicher Sitzung Folge und änderte das Ersturteil im Sinn des Klagebegehrens ab. Dieses Urteil wurde von der beklagten Partei mit Revision bekämpft. Zugleich lehnte die beklagte Partei den als Mitglied des Berufungssenates beigezogenen fachkundigen Laienrichter Dr. W****... mehr lesen...