Begründung: Die von der Mutter vertretenen Kinder stellten am 11. 9. 2007 die Anträge, ihren Vater ab 1. 7. 2006 zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von 281 EUR für den mj Admir und 217 EUR für die mj Amina, sowie ab dem Antragstag zur Erbringung vorläufiger monatlicher Unterhaltsleistungen von jeweils 112,70 EUR für die beiden Kinder zu verpflichten. Das Bezirksgericht Linz bestimmte den vorläufigen Unterhalt mit Beschluss vom 12. 9. 2007 antragsgemäß. Mit Beschluss vom 17. ... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist das eheliche Kind Niloufar J***** und Abdol R***** E*****. Die Obsorge kommt aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Salzburg vom 13. 10. 2005 der Mutter zu, bei der der Minderjährige lebt. Mit Beschluss vom 25. 3. 2008 übertrug das Bezirksgericht Salzburg die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Fünfhaus. Der Minderjährige halte sich mit seiner Mutter jetzt ständig im Sprengel dieses Gerichts auf; es sei dahe... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 2. 2008 übertrug das Bezirksgericht Leibnitz die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 Abs 1 und 2 JN an das Bezirksgericht Neunkirchen. Mit Beschluss vom 8. 2. 2008 übertrug das Bezirksgericht Leibnitz die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß Paragraph 111, Absatz eins und 2 JN an das Bezirksgericht Neunkirchen. Das Bezirksgericht Neunkirchen stellte den Akt dem Bezirksgericht Leibnitz mit der Mitteilung ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im
Spruch: angeführten Beschluss übertrug das Pflegschaftsgericht die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Salzburg, da sich der Pflegebefohlene nunmehr ständig an einer bestimmten Anschrift in Salzburg aufhalte. Das Bezirksgericht Salzburg lehnte die Übernahme der Zuständigkeit mit Beschluss vom 12. November 2007 (ON 261) mit der
Begründung: ab, dass kein tatsächlicher Aufenthalt des Betroffenen in Salzburg vorliege, weil es sich... mehr lesen...
Begründung: Das vom Land Salzburg als Jugendwohlfahrtsträger vertretene Kind beantragte, den von seinem unehelichen Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt zu erhöhen. Das Bezirksgericht Salzburg erhöhte mit Beschluss vom 23. 10. 2006 den vom Vater ab 1. 11. 2005 zu zahlenden monatlichen Unterhaltsbeitrag auf EUR 185,-- und wies das Mehrbegehren ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Jugendwohlfahrtsträgers gegen den abweisenden Teil dieser Entscheidung Folge, indem es diese im... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Ersuchens des Bezirksgerichtes Rohrbach zu überprüfen, ob der Betroffene in einem Zwangsversteigerungsverfahren, an dem er als Pfandgläubiger beteiligt war, seine Rechte wahrnehmen könne oder ob eventuell ein Sachwalter zu bestellen sei, verfügte das Bezirksgericht Vöcklabruck am 5. 7. 2007, einen Pflegschaftsakt für den Betroffenen anzulegen. In einem Aktenvermerk vom 9. 7. 2007 des Bezirksgerichtes Vöcklabruck ist festgehalten, dass der Betroffene sich ... mehr lesen...
Begründung: Die 87-jährige Margaretha S***** leidet an einem schwer demenziellen Zustandsbild bei morbus Alzheimer, weshalb mit Beschluss des Bezirksgerichts Lilienfeld vom 17. November 2003 ihr Sohn Kurt S***** zum Sachwalter bestellt wurde, der alle Angelegenheiten für die Betroffene zu besorgen hat. Die Betroffene, die zunächst im Sprengel des Bezirksgerichts Lilienfeld lebte, übersiedelte in der Folge in ein Pflegeheim in St. Corona im Sprengel des Bezirksgerichts Baden, das am ... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Linz ist ein Verfahren betreffend die Obsorge der mj Bärbel S***** anhängig. Mit Beschluss vom 31. Mai 2007 übertrug das Bezirksgericht Linz die Zuständigkeit zur Besorgung dieser Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht St. Veit an der Glan. Dies wurde damit begründet, dass sich das „Kind" (richtig: die Kindesmutter) ständig in 3074 „Mistelbach" (richtig: Michelbach) bei St. Pölten aufhalte. Es sei daher zweckmäßiger, wenn das Bezirksg... mehr lesen...
Begründung: Nach der anlässlich der Scheidung ihrer Eltern geschlossenen, vom Pflegschaftsgericht genehmigten Vereinbarung kam die Obsorge über zwei minderjährige Kinder der Mutter allein zu. Am 10. Dezember 2002 beantragte der Vater, ihm die Obsorge zu übertragen. Die Mutter sprach sich dagegen aus. In Abänderung der Entscheidung erster Instanz ordnete das Rekursgericht mit (unangefochten rechtskräftig gewordenem) Beschluss vom 16. Oktober 2003 (ON 158 des Pflegschaftsakts) die vo... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Salzburg übertrug mit seinem - den Verfahrensbeteiligten bisher nicht zugestellten - Beschluss vom 23. 5. 2007 die Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Judenburg, weil der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sprengel dieses Bezirksgerichtes habe. Das Bezirksgericht Judenburg verweigerte die Übernahme der Zuständigkeit. Das übertragende Gericht legte aufgrund dieser Weigerung den Akt dem Obersten Gerichtshof... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Unterhaltssache des Michael S*****, geboren am *****, vertreten durch den Vater Günter S*****, wegen Übertragung der Zuständigkeit gemäß § 111 JN den Beschluss Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Oberste... mehr lesen...
Begründung: Nach der anlässlich der Scheidung ihrer Eltern geschlossenen, vom Pflegschaftsgericht genehmigten Vereinbarung kam die Obsorge über zwei minderjährige Kinder der Mutter allein zu. Am 10. Dezember 2002 beantragte der Vater, ihm die Obsorge zu übertragen. Die Mutter sprach sich dagegen aus. In Abänderung der Entscheidung erster Instanz ordnete das Rekursgericht mit (unangefochten rechtskräftig gewordenem) Beschluss vom 16. Oktober 2003 (ON 158 des Pflegschaftsakts) die vo... mehr lesen...
Begründung: Über Protokollarantrag der Betroffenen, einer jugoslawischen Staatsbürgerin, die sich seit 1972 in Österreich aufhält, ist beim Bezirksgericht Klagenfurt ein Sachwalterbestellungsverfahren anhängig. Ein Verfahrenssachwalter wurde noch nicht bestellt. Nach dem Auszug aus dem Zentralen Melderegister wohnte die Betroffene seit 14. 9. 2004 in Krumpendorf am Wörthersee. Seit 7. 7. 2006 scheint als Wohnsitz derjenige ihrer Tochter Saveta M***** in 1120 Wien, ***** auf. Mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Im zuletzt vom Bezirksgericht Leopoldstadt geführten Pflegschaftsverfahren 32 P 108/05i betreffend den Unterhalt des Vaters für die Minderjährige ist der am 6. 7. 2006 ergangene Unterhaltsbeschluss (U60) in Rechtskraft erwachsen. Nach den Angaben im Pflegschaftsbogen hat die Mutter ihren Wohnsitz in Wien, der Vater wohnt gleichfalls in Wien. Aus der Auskunft des Jugendwohlfahrtsträgers (U68) ergibt sich, dass die Obsorge für die Minderjährige mit Beschluss des BG Döbling... mehr lesen...
Begründung: Über Protokollarantrag der Betroffenen, einer jugoslawischen Staatsbürgerin, die sich seit 1972 in Österreich aufhält, ist beim Bezirksgericht Klagenfurt ein Sachwalterbestellungsverfahren anhängig. Ein Verfahrenssachwalter wurde noch nicht bestellt. Nach dem Auszug aus dem Zentralen Melderegister wohnte die Betroffene seit 14. 9. 2004 in Krumpendorf am Wörthersee. Seit 7. 7. 2006 scheint als Wohnsitz derjenige ihrer Tochter Saveta M***** in 1120 Wien, ***** auf. Mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die am 18. 5. 1992 geborene Flora S***** ist die uneheliche Tochter von Dr. med. vet. Alfred S***** und Anna L*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu; in Unterhaltsangelegenheiten wird die Minderjährige vom Jugendwohlfahrtsträger (Land Salzburg, Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung) vertreten. Mit Beschluss vom 16. 1. 2004, GZ 1 P 18/03p-34, hat das Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg den vom Vater zu leistenden Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Kinder wurde im Einvernehmen geschieden. Nach dem Scheidungsfolgenvergleich vom 30. Juli 2004 steht die Obsorge der Mutter zu. Der Vater verpflichtete sich zu Unterhaltsbeiträgen. Das zuständige Pflegschaftsgericht, das Bezirksgericht Wolfsberg, genehmigte am 17. August 2004 den Scheidungsvergleich. Die Mutter ist mit den Kindern nach Hörsching in den Sprengel des Bezirksgerichts Traun verzogen. Mit Beschluss vom 24. Februar 2006 übertrug d... mehr lesen...
Begründung: Die mj Julia und der am 24. 12. 1987 geborene (sohin inzwischen volljährige) Philipp entstammen der geschiedenen Ehe der Dr. Barbara R***** und des DI Harald R*****. Die Obsorge für Julia steht der Mutter allein zu. Der Vater war zuletzt verpflichtet worden, für seine bei der Mutter lebende Tochter Julia rückwirkend ab 1. 7. 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge von EUR 550,-- zu bezahlen. Die Mutter stellte namens der Tochter beim Bezirksgericht Klagenfurt den Antrag, den ... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Josefstadt übertrug mit seinem - den Verfahrensbeteiligten bisher nicht zugestellten - Beschluss vom 20. 10. 2005 die Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Wels, weil sich die Kinder gemeinsam mit der Mutter nunmehr ständig in Kairo aufhielten und der Vater in Wels wohne. Das Bezirksgericht Wels verweigerte die Übernahme der Zuständigkeit. Das übertragende Gericht legte auf Grund dieser Weigerung den Akt dem Obersten Ge... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Klagenfurt übertrug mit seinem - den Verfahrensbeteiligten bisher nicht zugestellten - Beschluss vom 21. März 2005 die Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Wiener Neustadt, weil keiner der Verfahrensbeteiligten mehr seinen Wohnsitz bzw Aufenthalt im Sprengel des Bezirksgerichtes Klagenfurt habe und das Verfahren über die anhängigen Anträge auf Übertragung der Obsorge am zweckmäßigsten vom Bezirksgericht Wiener Neustadt ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Frohnleiten vom 21. 1. 1992 im Einvernehmen (§ 55a EheG) geschieden. Im zuvor abgeschlossenen Scheidungsfolgenvergleich hatten die Eltern vereinbart, dass die Obsorge über die Minderjährigen der Mutter zukomme und der Vater ab 1. 2. 1992 für seine Tochter Alexandra 1.036 S und für seine Töchter Tamara und Gabriele je 1.500 S an monatlichen Unterhaltsbeiträgen zahlt. Diese Vereinbarung wurde vo... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige Omar ist ehelicher Sohn seiner in Scheidung lebenden Eltern. Nach einer Mitteilung des Einwohner- und Standesamtes Linz ist er nicht österreichischer Staatsbürger. Am 8. 4. 2004 beantragte der Genannte, der damals mit seiner Mutter in Ägypten lebte, beim Bezirksgericht Linz zu 20 P 52/04b, den in Linz lebenden Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von EUR 150 ab 1. 4. 2004 zu verpflichten. Das angerufene Gericht verpflichtete den Vater mit B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zum bisherigen Verfahrensgang kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Rückleitungsbeschluss des Obersten Gerichtshofes vom 16. 12. 2004, 7 Nc 52/04p-54, verwiesen werden. Nunmehr legte das Bezirksgericht Schwaz die Akten unter Hinweis auf die rückleitungsgemäß nachgeholte Zustellung und Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses vom 21. 10. 2004 an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit dem neuerlichen Ersuchen um Gen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. November 2004 übertrug das Bezirksgericht Dornbirn die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien (ON 31). Dieses Gericht lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache mit Beschluss vom 7. Dezember 2004 ab (ON 35). Der Übertragungsbeschluss wurde den Parteien bisher nicht zugestellt. Dennoch legte das Bezirksgericht Dornbirn den Akt mit Verfügung vom 13. Jänner 2005 dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung ü... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss vom 7. Oktober 2003 dessen Sohn Dr. Hanns Martin G*****, gemäß § 273 ABGB zum Sachwalter bestellt. Der Sachwalter hat alle Angelegenheiten zu besorgen (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB). Zum Zeitpunkt der Sachwalterbestellung hielt sich der Betroffene im Sprengel des Bezirksgerichts Urfahr-Umgebung auf. Seit März 2004 lebt der Betroffene bei seiner Tochter Dr. Ulrike G***** in Wien 9, L*****. Die Gattin des Betroffenen lebt dort bereits seit ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der aus China stammenden und in Österreich wohnhaften Kindeseltern wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 4. März 1999 gemäß § 55a EheG rechtskräftig geschieden. Laut (insoweit auch pflegschaftsgerichtlich genehmigtem: ON 15; jedoch widersprüchlich formuliertem) Scheidungsvergleich sollte die Obsorge über die am 24. November 1992 geborene Tochter Karolina zwar "hinkünftig" der Mutter (unter Wahrung der "gesetzlichen Mindestrechte" des Vaters) al... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige war längere Zeit im SOS-Kinderdorf Moosburg untergebracht, lebt jedoch derzeit wieder bei seiner Mutter in Linz. Das zuletzt zur Führung der Pflegschaftssache zuständige Bezirksgericht Klagenfurt übertrug mit rechtskräftigem Beschluss vom 15. 7. 2004 seine Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Linz. Dieses lehnte jedoch die Übernahme der Zuständigkeit im Hinblick auf offene Anträge vom 2. 6. 2003 und vom 3. 6. 2004 - zu... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt (§ 14 Abs 1 AußStrG). Ein derartiger Fall liegt hier nicht vor: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung ... mehr lesen...
Begründung: Obsorgeberechtigt hinsichtlich der Minderjährigen war die im Sprengel des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg lebende Mutter. Die Minderjährige beantragte am 7. 2. 2003 wegen unüberbrückbarer Differenzen mit ihrer Mutter zu ihrem Vater nach Wien ziehen zu dürfen. Nach Durchführung von Erhebungen und Vernehmung des Vaters, der seine Zustimmung erteilte, entzog das Pflegschaftsgericht mit Beschluss vom 29. 7. 2003 (ON 44) der Mutter die Obsorge und übertrug diese an d... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Wr. Neustadt sprach als Rekursgericht mit Beschluss vom 26. 9. 2003 (ON 867) aus, dass das Bezirksgericht Wr. Neustadt "örtlich unzuständig" sei; deshalb überwies es die Pflegschaftssache nach § 44 Abs 1 JN an das gemäß § 109 Abs 2 JN zuständige Bezirksgericht Salzburg. Im Übrigen bestätigte es die Bestellung einer bestimmten Rechtsanwältin als einstweilige Sachwalterin gemäß § 238 Abs 1 und 2 AußStrG und sprach noch aus, dass der ordentliche Revisions... mehr lesen...