Norm: JN §1 BIaStGG §15
Rechtssatz: Bei der Frage der Bestellung der Funktionsträger einer Kirche oder Religionsgemeinschaft und damit auch bezüglich der Frage der Organstellung der betreffenden Person handelt es sich um innere Angelegenheiten einer gesetzlich anerkannten Kirche bzw kirchlichen Vereinigung, in welche ein Eingreifen des Staates und damit auch der Gerichte unzulässig ist. Diesem innerkirchlichen Bereich muss auch die mit der stri... mehr lesen...
Norm: ZPO §273. ZPO §40. ZPO §41. ZPO §43. JN §1
Rechtssatz: Zum Anwendungsbereich des § 273 Abs. 1 und 2 ZPO (hier: Schaden durch erhöhte Heizkosten nach verspäteter Lieferung des Vollwärmeschutzes bzw. durch Austrocknung von PU-Schaum) zur Geltendmachung von Beweissicherungskosten bw. Kosten eines Privatgutachtens als Gegenforderung unter dem Titel des Schadenersatzes (hier: Akzessorietät zum Hauptanspruch bejaht). Zur Anwendung des § 43 Abs.... mehr lesen...