Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der beschwerdeführende XXXX stellte am XXXX an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) einen Antrag auf Erlass einer Verordnung, mit der die Eignung als Erwachsenenschutzverein festgestellt werden sollte. Der Verein mit der ZVR-Zahl XXXX hat seinen Sitz in XXXX . Die wesentlichen Vereinszwecke sind - die Durchführung von juristischen, psychologischen, sozialen und sozialarbeiterischen Beratungen ... mehr lesen...