Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 UFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/23 2001/12/0259

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit einer am 16. November 2000 bei der Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck eingelangten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer einen "Kostenbeitrag für Kuraufenthalt". Geplant war ein 21-tägiger Kuraufenthalt in Montegrotto Terme mit voraussichtlichem Termin "Feber bis März 2001". Unter "Diagnose, die den Kurantrag begründet" sind u.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2001/12/0259

Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol
Norm: GdBKUFG Tir 1998 §26 Abs1;GdBKUFG Tir 1998 §43 Abs1;GdBKUFG Tir 1998 §57 Abs2;GdBKUFG Tir 1998 §57 Abs3 litb;GdBKUFG Tir 1998 §57 Abs3 litc;
Rechtssatz: Vorliegendenfalls war nicht von vornherein auszuschließen, dass der Beschwerdeführer mit seinem Antrag (auch) Leistungen aus der Unfallfürsorge ansprechen wollte, ja nicht einmal, dass damit eine Anzeige gemäß § 26 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2001/12/0259

Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol
Norm: GdBKUFG Tir 1998 §26 Abs1;GdBKUFG Tir 1998 §57 Abs2;GdBKUFG Tir 1998 §57 Abs3 litc;
Rechtssatz: Der Verwaltungskommission kommt im Bereich der Unfallfürsorge aus dem Grunde des § 57 Abs. 3 Tir GdBKUFG 1998 die Zuständigkeit zu, im Falle einer Mitteilung nach § 26 Abs. 1 zweiter Satz leg. cit. (auch ohne entsprechenden Antrag des Anspruchsberechtigten) festzustellen, ob... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

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