Entscheidungen zu § 64 Abs. 1 AußStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

RS OGH 1999/4/22 6Ob44/99k, 7Ob121/02y, 5Ob119/06w, 6Ob66/06h, 5Ob147/08s, 5Ob273/08w, 6Ob79/10a, 1O

Norm: AußStrG idF WGN 1997 §14b Abs1AußStrG 2005 §64 Abs1B-VG Art7B-VG Art92B-VG Art140MRK Art6 Abs1 II6
Rechtssatz: 1. Die Regelung des § 14b Abs 1 AußStrG gilt nur für "echte" Aufhebungsbeschlüsse. 2. Eine Verletzung des Anspruches der Parteien auf Entscheidung in angemessener Frist (Art 6 Abs 1 MRK) ist in der Verweigerung eines Rechtsweges an den Obersten Gerichtshof bei aufhebenden Entscheidungen, die keinen Zulässigkeitsausspruch nach § 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1999

RS OGH 1998/3/19 6Ob73/98y, 6Ob156/98d, 6Ob191/98a, 8Ob189/98x, 9Ob231/98f, 2Ob326/98z, 5Ob4/99w, 6O

Norm: AußStrG idF WGN 1997 §14b Abs1AußStrG 2005 §64 Abs1
Rechtssatz: Aufhebungsbeschlüsse des Rekursgerichts, die keinen Rechtsmittelzulässigkeitsausspruch enthalten, sind absolut unanfechtbar. Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: entspricht inhaltlich dem RS0030814. In Hinkunft wird nur mehr der RS0030814 weitergeführt, während beim vorliegenden RS0109580 keine weiteren Indizierungen mehr erfolgen. Es sollte künftig nur mehr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1998

RS OGH 1994/5/31 5Ob528/94, 7Ob527/95 (7Ob528/95), 4Ob543/95, 7Ob589/95, 6Ob624/95, 4Ob1581/95, 4Ob5

Norm: AußStrG nF §14 Abs4 Satz1AußStrG idF WGN 1997 §14b Abs1AußStrG 2005 §64 Abs1
Rechtssatz: Fehlt ein Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichts, dann ist auch ein außerordentlicher Revisionsrekurs - unabhängig vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nach § 14 Abs 4 Satz 1 AußStrG - generell unzulässig. Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: entspricht inhaltlich dem RS... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1994

RS OGH 1991/6/18 4Ob530/91, 4Ob543/95, 6Ob44/99k, 9Ob72/04k, 8ObA45/06k, 5Ob147/08s, 5Ob273/08w, 5Ob

Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs4 C5AußStrG 2005 §64 Abs1ZPO §527 Abs2 B3a
Rechtssatz: Diese Regelung gilt nur für "echte" Aufhebungsbeschlüsse, nicht aber für solche Beschlüsse, die zwar nach dem Wortlaut ihres Spruches aufheben, ihrem Sinn und ihrer Funktion nach aber eine Abänderung bedeuten. Diese liegt vor, wenn in der Kassation des erstgerichtlichen Beschlusses zugleich auch schon die abschließende Entscheidung über die Unzulässigkeit o... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.06.1991

RS OGH 1991/6/18 4Ob530/91, 2Ob553/91, 8Ob545/92, 1Ob582/92, 1Ob637/92, 6Ob531/93, 5Ob535/93, 6Ob644

Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs4AußStrG idF WGN 1977 §14b Abs1AußStrG 2005 §64 Abs1
Rechtssatz: Diese - dem Außerstreitverfahren vor der WGN 1989 fremde - Regelung entspricht dem schon früher in der ZPO vorgesehenen "Rechtskraftvorbehalt", welcher durch die WGN 1989 in der ZPO durch den Ausspruch, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei, ersetzt wurde (§ 519 Abs 1 Z 2 und Abs 2, § 527 Abs 2 ZPO). Fehlt ein solcher Ausspruch,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.06.1991

RS OGH 1988/2/24 9ObA208/87, 1Ob504/90, 3Ob27/99z, 8Ob48/02w, 10ObS225/03s, 10ObS10/04z, 4Ob199/06b,

Norm: ZPO §527 Abs2 B3aAußStrG 2005 §64 Abs1
Rechtssatz: Bei einem "aufhebenden" Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein Zurückweisungsbeschluss des Erstgerichtes, der wegen des Fehlens von Prozessvoraussetzungen oder des Vorliegens eines Prozesshindernisses (hier: Vollmachtsmangel) ergangen ist, beseitigt wird, handelt es sich in Wahrheit um eine abändernde Entscheidung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1988

RS OGH 1970/5/27 6Ob132/70, 4Ob501/73, 6Ob205/74, 5Ob284/74, 4Ob1/75, 7Ob172/75, 7Ob226/75, 1Ob326/7

Norm: ZPO §527 Abs2 B3aAußStrG 2005 §64 Abs1
Rechtssatz: Eine in Wahrheit abändernde Entscheidung des Rekursgerichts liegt auch dann vor, wenn in der Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses zugleich auch die abschließende Entscheidung über die Unzulässigkeit oder die Unrichtigkeit der Entscheidung der ersten Instanz oder über eine in dieser Entscheidung aufgeworfene und für diese Entscheidung ausschlaggebende Frage liegt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1970

RS OGH 1930/1/16 4Ob12/30, 2Ob347/51, 4Ob104/54, 1Ob214/56, 6Ob316/59, 3Ob14/59, 6Ob272/61, 1Ob40/62

Norm: AußStrG 2005 §64 Abs1ZPO §527 Abs2 B3a
Rechtssatz: Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen formell als aufhebend, in Wirklichkeit aber als abändernd sich darstellenden rekursgerichtlichen Beschluss. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1930

Entscheidungen 1-8 von 8