Norm: ZPO §207 Abs1ZPO §208 Abs1ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Abs1 Z2 C6AußStrG 2005 §10 Abs1AußStrG 2005 §22MRG §37 Abs3 Z12
Rechtssatz: Für neue Sachanträge, die ein selbständiges Verfahren bedingen, bedarf es eines eigenen protokollarischen Anbringens außerhalb des Verhandlungsprotokolls; das Verhandlungsprotokoll hat nur den Gang und die mündliche Verhandlung über den Streitgegenstand zu beurkunden. Eine ausdrücklich als "Modifikation" bezeichne... mehr lesen...