Norm: ArbVG §33IPRG §44 Abs1IPRG §44 Abs2IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Führt die Wahl deutschen Rechtes dazu, dass dem entlassenen österreichischen Arbeitnehmer nur die Kündigungsschutzklage nach § 4d KSchG zur Verfügung stünde, ist die Rechtswahl unbeachtlich, da die Kündigungsschutzklage bei Qualifikation nach österreichischen Sachrecht als
Norm: des Betriebsverfassungsrechtes zu qualifizieren ist, für die das Territorialitätsprinzip gilt und die ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §36IPRG §44 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der Niederlassung ist unter Heranziehung des § 1 Abs 1 IPRG zu interpretieren. Eine Niederlassung im Sinne des § 44 Abs 2 IPRG liegt auch dann vor, wenn zwar keine selbständige Unternehmenseinheit im Inland besteht, jedoch eine rein faktische Niederlassung, von der aus organisatorische Maßnahmen gesetzt werden, die das Arbeitsverhältnis wesentlich prägen. Entsch... mehr lesen...
Norm: IPRG §11IPRG §44 Abs2IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Die Verweisung auf das Recht der Niederlassung des AG kommt schon dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer ständig in mehreren Staates arbeitet, ohne daß der Tätigkeit in einem davon das Übergewicht zukommt; eine bloße ständige lokale Bindung im Sinne eines Dienstsitzes, von dem aus der Unternehmensrepräsentant die Staates seines Betreuungsgebietes zu bereisen hat, schließt die Anwendung von § ... mehr lesen...