Entscheidungen zu § 20 Abs. 2 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/18 92/12/0236

Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (das Nähere hiezu ist dem zur Ruhestandsversetzung ergangenen hg. Erkenntnis vom 1. Februar 1995, Zl. 92/12/0286, zu entnehmen). Der Beschwerdeführer hat insbesondere seit 1992 eine große Menge von Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1996

RS Vwgh 1996/12/18 92/12/0236

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AVG §56;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;B-VG Art137;RGV 1955 §20 Abs2;RGV 1955 §36 Abs1;RGV 1955 §38;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/02 92/12/0231 1 VwSlg 13750 A/1992 Stammrechtssatz Nach § 38 RGV überprüft die a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1996

TE Vwgh Beschluss 1992/12/2 92/12/0231

Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG vor, er habe am 3. März 1987 bei der zuständigen Dienstbehörde erster Instanz eine Reiserechnung gemäß § 20 RGV gelegt. Er beantragt, daß der Verwaltungsgerichtshof, nachdem die Behörde nicht innerhalb der im § 73 Abs. 1 AVG normierten Frist entschieden habe, nunmehr entscheide. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Beschwerden, die sich wegen Versäumung der Einbringungsfrist oder wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.12.1992

RS VwGH Beschluss 1992/12/02 92/12/0231

Rechtssatz: Nach § 38 RGV überprüft die anweisende Dienststelle die Reiserechnung und veranlaßt ohne Verzug die Auszahlung des gebührlich befundenen Betrages. Auf Grund der Rechnungslegung allein, die einen Antrag auf Auszahlung von Nebengebühren, also die Geltendmachung eines vermögensrechtlichen Anspruches darstellt, ist die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes gemäß Art 132 B-VG schon deshalb zunächst ausgeschlossen, weil nach Art 137 B-VG der Verfassungsgerichtshof über vermögens... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Beschluss | 02.12.1992

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